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1. Anwendbarkeit

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen
Iris Effimia Dana, Inhaberin der LexiΣ Academy, Berlin und der Auftragnehmerin (im Folgenden AN genannt) und ihrer AuftraggeberInnen (im Folgenden AG genannt).

2. Vertragsinhalt und Haftung

Die Tätigkeit der AN hat grundsätzlich Dienstleistungsvertragscharakter. Es wird kein Erfolg geschuldet,
soweit nicht mit den AG ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Ein subjektiv erwarteter Erfolg kann weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Die AN wird
insoweit ausdrücklich von eventuellen Haftungsansprüchen – auch gegenüber Dritten – freigestellt.
Die AN haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Jedenfalls ist eine Haftung auf die folgenden
Höhen begrenzt: für Vermögensschäden auf 100.000 Euro, für Personen- und Sachschäden auf 5
Millionen Euro.

3. Verträge, Leistungen und Vereinbarung von Terminen

Die AN fühlt sich an ihre Angebote längstens acht Wochen gebunden, sofern kein Vertrag zustande
gekommen ist. Die AN hat für ihre Dienstleistung einen Anspruch auf eine Vergütung in vereinbarter
Höhe. Sie behält sich vor, eine angemessene Anzahlung bzw. Vorauszahlung bis zur Höhe der
vereinbarten Gesamtkosten in Ansatz zu bringen. Bei einer nicht fristgerechten Zahlung durch die AG
kann die AN weitere Leistungen verweigern, ohne dass die AG ihrer Zahlungspflicht enthoben werden.
Rechnungsbeträge haben die AG an die AG in voller Höhe und ohne Abzug zu leisten. Die AG tragen
insoweit auch eventuell anfallende Gebühren des Zahlungsverkehrs, soweit nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wurde.
Bei Absagen einer Präsenzveranstaltung, die die AG in Auftrag gegeben haben, behält sich die AN vor, ab
7 Tage vor einem vereinbarten Termin 50% der vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen und ab
dem 3. Tag 70 %. Dies gilt ebenfalls für eine Nichtinanspruchnahme der Leistung ohne Absage.
Aufwendungsersatz für Reisekosten (z.B. Fahrt- oder Hotelkosten) oder Sonstiges darf die AN in letzteren
Fällen in Rechnung stellen, sofern diese tatsächlich angefallen sind.
Sollte ein Termin seitens der AN nicht zustande kommen (z. B. krankheitsbedingter Ausfall), werden die
AG so früh wie möglich darüber informiert und es wird ein Ausweichtermin vereinbart.

4. Vertraulichkeit

Die AN behandelt sämtliche Kundendaten vertraulich. Sie wird diese erheben bzw. verwenden, soweit dies
für die Ausführung einer vereinbarten Leistung erforderlich ist. Sie führt gegebenenfalls Aufzeichnungen
im Rahmen ihrer Tätigkeit. Den AG stehen in diesem Fall ein Einsichts- oder Herausgaberecht zu. Eine
Speicherung der Daten erfolgt, soweit gesetzliche Vorschriften dies erfordern oder gestatten. Sofern die
AN Dritte mit der Speicherung und Verarbeitung von Kundendaten beauftragt, werden diese Pflichten an
die Dritten weitergegeben.

5. Urheberrecht

Sämtliche durch die AN zur Verfügung gestellten Materialien und Unterlagen (digital und schriftlich, Audio
und Video) unterliegen, soweit nicht anders gekennzeichnet, dem Urheberrecht der AN. Eine
Weiterverwendung, Reproduktion, Weitergabe, gleich welcher Art, erfordert die schriftliche
Einverständniserklärung der AN und kann andernfalls zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.

6. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein
Teil unwirksam, ein anderer Teil jedoch wirksam ist. Die jeweils unwirksame Regelung soll von den
Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am
nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

Der Gerichtsstand ist Berlin.